Cannabis-Rezept korrekt ausstellen: Vorlagen und Muster-Formulierungen
Cannabisrezepturen können auf Muster 16, Privatrezept oder E‑Rezept verordnet werden. Cannabisblüten sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig, können jedoch weiterhin privat oder zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa bei Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen, verordnet werden. Nabilon (Canemes®) ist auf BtM-Rezept zu verordnen.
Bei den meisten Cannabisarzneimitteln handelt es sich um individuelle Zubereitungen, die in der Apotheke aus den Cannabisausgangsstoffen hergestellt werden. Auf Kassenrezepten darf nur eine Zubereitung pro Rezept verordnet werden (bei E-Rezepten jede Einzelherstellung im Gesamten in eine Zeile), da für jede Zubereitung ein dreizeiliger Hashcode, zu Abrechnungszwecken, aufgedruckt werden muss.
Die hier angegebenen Dosierungen sind beispielhaft und müssen patientenindividuell vom Arzt verordnet werden.
Cannabisblüten zerkleinert
Mit dem Zusatz: NRF 22.12. „Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung“ werden die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und abgefüllt. Z.B. für Patient*innen mit motorischen Einschränkungen. Nachteil: bereits in der Apotheke vorzerkleinerter Cannabisblüten können durch die vergrößerte Oberfläche schneller oxidieren und damit schneller THC, Terpene und Aromaqualität verlieren.
Cannabisblüten zerkleinert & in Einzeldosen portioniert
Mit dem Zusatz: NRF 22.13. „Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung“ werden die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und in Einzeldosen portioniert abgefüllt. Z.B. für Patient*innen mit motorischen Einschränkungen. Nachteil: bereits in der Apotheke vorzerkleinerter Cannabisblüten können durch die vergrößerte Oberfläche schneller oxidieren und damit schneller THC, Terpene und Aromaqualität verlieren.